1. September 2016
Sehr geehrte Vereinsmitglieder!
Wie den meisten von Ihnen bereits aufgefallen sein wird, haben einige von unseren Vereinsmitgliedern auf Grund der Umwidmung bereits begonnen ein Kleingartenwohnhaus zu errichten. Aus gegebenen Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass bei diesen Bauvorhaben die Einhaltung der geltenden Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 für die jeweiligen Bauwerber nicht zumutbar ist (Gartenordnung). Es ist aber in jedem Fall das Wiener Baulärmgesetz einzuhalten.
Das Baulärmgesetz ist unter folgenden Link abrufbar: httpss://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b1400000.htm
und im Schaukasten beim Eingang ausgeängt.