Aktuelles

17. Juli 2013

Einhaltung der Gartenordnung

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass jegliches Lärmen, insbesonders das Mähen des Rasens, Hämmern und Sägen etc. an Sonn-und Feiertagen gänzlich verboten ist.  Weiters wird auf die grundsätzliche Einhaltung der Mittagsruhe von 12:00 – 14:00 verwiesen.

Allgemein wird darauf hingewiesen, dass ein harmonisches Miteinander  unser aller Ziel sein soll. Daher ist auch die bestehende  Gartenordnung einzuhalten.

Warteliste für Interessenten an einer Kleingartenparzelle
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