17. Juli 2013
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass jegliches Lärmen, insbesonders das Mähen des Rasens, Hämmern und Sägen etc. an Sonn-und Feiertagen gänzlich verboten ist. Weiters wird auf die grundsätzliche Einhaltung der Mittagsruhe von 12:00 – 14:00 verwiesen.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass ein harmonisches Miteinander unser aller Ziel sein soll. Daher ist auch die bestehende Gartenordnung einzuhalten.