6. Feber 2013
Auf Grund des an mich herangetragenen Problems mit dem Parkpickerl, habe ich Kontakt mit Hr. Dr. Raab von der MA 65 aufgenommen und mit ihm unsere Situation besprochen. Hr. Dr. Raab sagte mir zu das Ganze nochmals rechtlich zu prüfen.
Das Ergebnis der Prüfung ergab, dass für Pächter unserer Anlage unter den schon beschriebenen Voraussetzungen ein Parkpickerl ausgestellt werden kann. (lt. Auskunft Magistrat kann das Pickerl erst Ende Februar beantragt und ausgestellt werden.)
mfg
Wilhelm Schotzko